FAQ
Fragen zur Taufe
Was ist eine Nottaufe?
Wenn ein Kind bei der Geburt sehr krank ist und zu sterben droht, wird eine Nottaufe vorgenommen. Diese Taufe kann jeder Christ und jede Christin ausführen.
Gibt es eine ökumenische Taufe?
Die Taufe ist eigentlich per se ökumenisch. Einmal vollzogen, gilt sie und ist in (beihnahe) allen Kirchen anerkannt. Nur:
Da die Taufe immer zugleich auch die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer auch innerhalb einer Konfession.
Die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an.
Die Taufe ist daher einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession nicht wiederholt.
Was bedeutet die Taufe?
Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling auch in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.
Mehr Informationen über die Bedeutung der Taufe finden Sie hier.
Was spricht für eine Kindertaufe?
Die Taufe soll als ein Geschenk Gottes verstanden werden. Gott spricht den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten.
Eltern und Paten haben die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen.
In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?
Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht. Ein ganze Anzahl von jungen Mneschen lassen sich im Zusammenhang mit der Konfirmation taufen. Dann ist der Konfirmandenunterricht eine Taufvorbereitung.
Können wir vor Ort feiern?
Eine sich an die Taufe anschließende Feier ist vor Ort nicht möglich! Sie können sich aber entsprechende Räumlichkeiten innerhalb Marburgs reservieren lassen. Informationen zu Gaststätten und Restaurants, die diesen Service anbieten, erhalten Sie von der:
Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH
Erwin-Piscator-Haus | Biegenstraße 15 |
35037 Marburg
Tel. 06421-9912-0
Fax. 06421-9912-12
E-Mail: info@marburg-tourismus.de
Kollekte
Bei jeder Amtshandlung wird bei einem Umzug um den Altar oder am Ausgang eine Kollekte eingesammelt. Sie verbleibt in der Elisabethgemeinde und ist in der Küsterstube abzugeben.
Die Bestimmung des Kollektenzwecks obliegt nach der Ordnung unserer Landeskirche dem Kirchenvorstand der Gemeinde, in der die Amtshandlung stattfindet.
Der Kirchenvorstand der Elisabethgemeinde hat den Kollektenzweck für alle Amtshandlungen im Michelchen und in der Elisabethkirche bestimmt:
- für die diakonischen Aufgaben in unserer Gemeinde (Unterstützung Bedürftiger mit Lebensmitteln im sozialen Brennpunkt der Gemeinde). Wir bitten Sie bei den Kollektenabkündigungen darauf hinzuweisen.
Blumenschmuck
Auf den Altären stehen ständig Blumensträuße. Wenn Sie einen festlicheren Blumenschmuck haben möchten, wenden Sie sich am besten an unsere Küsterstube: (Küsterstube Tel. 06421/65573) Im Winterhalbjahr von 10.00 bis 16.00 Uhr, im Sommer von 9.00 bis 17.00 Uhr besetzt. Zu diesen Zeiten treffen Sie die Küster also in der Elisabethkirche an.
Die Küster können Sie gerne beraten und dafür sorgen, dass unser Blumenteam in Ihrem Auftrag den Altar festlich schmückt, bzw. die von Ihnen beauftragte Gärtnerei den Blumenschmuck bereitstellen kann. Da andere Amtshandlungen der ihren vorausgehen oder nachfolgen können, besteht meist Abstimmungsbedarf mit anderen Brautleuten oder Taufeltern.
PfarrerInnen
Amtshandlungen werden grundsätzlich von den Pfarrern gehalten, in dessen Bezirk die Gemeindemitglieder wohnen. Wenn Sie von außerhalb kommen, bringen Sie ruhig Ihren Gemeindepfarrer in die Elisabethkirche mit.
Wenn das in einzelnen Ausnahmefällen nicht möglich ist, kann die Amtshandlung vom Besucherpfarrer übernommen werden. Notfalls kann auch einer der Kollegen der Elisabethkirchengemeinde einspringen. In jedem Fall ist ein Dimissoriale (Überweisungsschein) des/der Heimatpfarrers/in vorzulegen.
OrganistInnen
Für eine/n Organisten/in sorgt bei Amtshandlungen in der Elisabethkirche und im Michelchen die Elisabethkirchengemeinde. Wir haben qualifizierte Musiker "unter Vertrag". Daher ist es in der Regel nicht möglich, eigene OrganistInnen "mitzubringen".
Um aus besonders wichtigen Gründen von dieser Regel eine Ausnahme zu ermöglichen, sind zwei Dinge nötig:
- Mindestens die C-Prüfung
- Ein Gespräch mit dem/der PfarrerIn aus dem Team der Elisabethkirchengemeinde, der die Amtshandlung durchführt. Oder - wenn kein Pfarrer der Gemeinde beteiligt ist - ein Gespräch mit dem Kantor der Elisabethgemeinde.
Besichtigung der Räumlichkeiten
Während der Gottesdienste kann und soll die Elisabethkirche nicht besichtigt werden, während der Amtshandlungen ist dies nur bis zum Lettner gestattet.
Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?
So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weiter gegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Gemeinden ist es nicht ausdrücklich verboten. So auch in der Elisabethkirche. Dort bieten wir extra Foto- und Filmtermine am Taufbecken nach der Taufe an. Da kann man sich dann auf das Fotografiert werden konzentrieren. Das Erleben des Gottesdienstes mit dem Herzen und mit der ganzen Aufmerksamkeit ist dann frei von Ablenkungen. Niemand braucht sich dann wie ein Schauspieler vorkomme
Wie viel kostet eine Taufe?
Für alle Taufen aus unserer Gemeinde und aus dem Kooperationsraum ( Lutherische Pfarrkirche St. Marien, Elisabethkirche, Universitätskirche, Matthäuskirche, Markuskirche, Lukas- und Pauluskirche und der Evangelischen Kirche am Richtsberg) fallen keine Gebühren an.
Für auswärtige Taufen, die in einem gesonderten Gottesdienst gefeiert werden, erheben wir eine Gebühr von 100,-€, die bei den Küstern zu bezahlen ist.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung, da wir Aufwendungen für Musik, Reinigung und Schmuck der Kirche haben
Termine
Taufen feiern wir in der Regel im sonntäglichen Gemeindegottesdienst um 10 Uhr.
Außerdem gibt es die Möglichkeit zu einer Taufe im Rahmen eines Gottesdienstes für die Familie. Hierfür stehen folgende Zeiten zur Verfügung: in der Elisabethkirche samstags um 12/13/14 Uhr, sowie sonntags um 12.15 Uhr oder im Michelchen samstags um 12/13/14/15/16 Uhr und sonntags um 12 Uhr.
Bitte sprechen Sie sich dafür mit Ihrem Gemeindepfarrer ab!
Kann ich mein Kind in einen kirchlichen Kindergarten schicken, wenn es nicht getauft ist?
Ja. Konfessionell gebundene Kindergärten nehmen auch ungetaufte Kinder auf.
Sie als Eltern müssen aber damit einverstanden sein, dass Ihr Kind christliche Glaubensinhalte kennen lernt.
Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?
Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst "Traufe" (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer!
Kann mein Kind konfirmiert werden, ohne getauft zu sein?
Nein. Um konfirmiert zu werden, muss Ihr Kind getauft sein. Es kann allerdings schon vor der Taufe am Konfirmandenunterricht teilnehmen.
Eintragungen ins Kirchenbuch
In jedem Fall müssen Amtshandlungen, die in der Elisabethkirche oder im Michelchen gehalten werden, im Kirchenbuch der Elisabethkirche mit Nummer eingetragen werden, da sonst ein späterer Nachweis der Amtshandlungen nicht möglich ist. Bitte hinterlassen Sie, wenn ein auswärtiger Pfarrer die Amtshandlung durchführt, bei unseren Küstern die erforderlichen Angaben sowie eine Kopie der Geburtsurkunde. Formulare für die erforderlichen Angaben liegen in der Küsterstube oder hier als Taufanmeldeformular zum Runterladen bereit.
Sie müssen in jedem Fall die Kontaktdaten der beteiligten Personen und des/der Pfarrer/in (Adresse mit Telefonnummer) enthalten, die die Amtshandlung durchführen.
Bitte teilen Sie den Küstern/innen mit, mit wieviel Teilnehmern Sie etwa rechnen, damit die erforderliche Anzahl von Stühlen aufgestellt wird. Auch über Parkmöglichkeiten können die Küster Auskunft geben. Normalerweise sind die Parkplätze hinter der Kirche, die Sie über den Firmaneiplatz erreichen können, geöffnet.
Ist eine Segnung statt einer Taufe möglich?
Die Segnung ist in manchen evangelischen Gemeinden zur möglichen Ersatzhandlung für die Taufe geworden. Damit wollen die Eltern dem Kind später die Möglichkeit zur freien Entscheidung zur Taufe lassen. Das kleine Kind wird in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Trotzdem ersetzt die Segnung nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft.
Muss ich mich wiedertaufen lassen, wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?
In Deutschland erkennen die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Diese Kirchen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen.
Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession oder beim Wiedereintritt nicht wiederholt.
Kontakt
Küsterstube der Elisabethkirche
Elisabethstraße 3
35037 Marburg
Tel.: 06421-65573
Kuesterstube@Elisabethkirche.de
Besucherpfarramt der Elisabethkirche
Elisabethstr. 3
35037 Marburg
Tel.: 06421-3609035
ulrich.hilzinger@ekkw.de
Kantor der Elisabethgemeinde
Tel.: 06421-5907639
nils.kuppe@ekkw.de