Elisabethkirche
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Gibt es Kleidervorschriften für eine kirchliche Trauung?

Nein. Die Kleidung sollte festlich sein. Das weiße Brautkleid ist in seiner ursprünglichen Bedeutung der Jungfräulichkeit ja schon länger fragwürdig geworden. Es ist aber trotzdem ein festliches Kleidungsstück, das diesem besonderen Tag angemessen ist.

Können Angehörige und Freunde bei der Hochzeit in der Kirche mitwirken?

Ja. Die Mitwirkung kann z.B. musikalisch, mit einer Ansprache, einer Aufführung oder in einem Gebet für das Brautpaar geschehen. Fragen Sie ihre Pfarrerin / ihren Pfarrer nach den Möglichkeiten und sprechen Sie die Beiträge mit ihr / ihm ab.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

In der Elisabethkirche gibt es samstags drei Zeiten, in denen Trauungen stattfinden können. Davor und danach muss die Kirche für Besuchergruppen offen sein (etwa 100000 Besucher im Jahr). Die möglichen Termine sind 12 Uhr, 13 Uhr oder 14 Uhr.
In der Michaleskapelle gibt es samstags folgende fünf möglichen Trautermine: 12 Uhr, 13 Uhr, 14 Uhr, 15 Uhr oder 16 Uhr.
Jenseits dieser Termine sind in unserer Gemeinde aus organistorischen Gründen keine Trauungen möglich.

Welcher Pfarrer traut uns?

Amtshandlungen werden grundsätzlich von den Pfarrern gehalten, in dessen Bezirk die Gemeindemitglieder wohnen. Wenn Sie von außerhalb kommen, bringen Sie ruhig Ihren Gemeindepfarrer in die Elisabethkirche mit.

Wenn das in einzelnen Ausnahmefällen nicht möglich ist, kann die Amtshandlung von dem/der Besucherpfarrer/in übernommen werden.
Notfalls kann auch eine/er der Kollegen/innen der Elisabethkirchengemeinde einspringen. In jedem Fall ist ein Dimissoriale (Überweisungsschein) des/der Heimatpfarrers/in vorzulegen.

Wo parken wir?

Auch über Parkmöglichkeiten können die Küster Auskunft geben. Normalerweise sind die Parkplätze hinter der Kirche, die Sie über den Firmaneiplatz erreichen können, geöffnet.

Blumenschmuck?

Auf den Altären stehen ständig Blumensträuße. Wenn Sie einen festlicheren Blumenschmuck haben möchten, wenden Sie sich am besten an unsere Küsterstube: (Küsterstube Tel. 06421/65573) Im Winterhalbjahr von 10.00 bis 16.00 Uhr, im Sommer von 9.00 bis 18.00 Uhr besetzt. Zu diesen Zeiten treffen Sie die Küster also in der Elisabethkirche an.
Die Küster können Sie gerne beraten und dafür sorgen, dass unser Blumenteam in Ihrem Auftrag den Altar festlich schmückt, bzw. die von Ihnen beauftragte Gärtnerei den Blumenschmuck bereitstellen kann.Da andere Amtshandlungen der ihren vorausgehen oder nachfolgen können, besteht meist Abstimmungsbedarf mit anderen Brautleuten oder Taufeltern.

 

Der Vater der Braut will seine Tochter in die Kirche führen und dort dem Bräutigam übergeben. Kennt die evangelische Kirche diesen Brauch?

Dieser ursprünglich germanische Brauch fand auch Einzug in die evangelische Kirche. Er ist belastet von seiner patriarchalen Vorstellungswelt, aus der er stammt: Die Frau ist Eigentum des Mannes. Aus der Hand des Vaters nimmt der neue Eigentümer seinen Besitz entgegen.

Allerdings könnte man dafür halten, dass es manchen Vätern so leichter fällt, sich von ihrer Tochter zu lösen. Oder aber sie brauchen einen Auftritt im Gottesdienst. Sprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Pfarrerin, mit Ihrem Pfarrer ab.

Der Brautvater soll die Braut am Altar dem Bräutigam übergeben. Ist das möglich?

Das ist im Prinzip möglich. Zu bedenken ist bei diesem Brauch allerdings, dass er mit einem bestimmten Frauenbild verknüpft ist, das sich in unserer Zeit weitgehend überholt hat. Die Tochter wird als "Besitz" des Vaters angesehen, der sie mit diesem Akt in den "Besitz" des Ehemannes überführt.

Dürfen Kinder in der Kirche Blumen oder Reis streuen?

In der Elisabethkirche ist das erst vor der Kirche möglich, da sonst die Küster die Kirche für die nächste Hochzeit oder die Besichtigungsgruppe nicht mehr rechtzeitig reinigen könnten und auf diese Weise Unfallgefahr entstünde.

Gibt es eine Tradition, wie Braut und Bräutigam in die Kirchen hinein bzw. hinaus gehen?

Normalerweise geht bei evangelischen Trauungen die Braut rechts vom Bräutigam. In manchen Orten geht bei katholischen Trauungen vor der Trauung die Braut links und nach der Trauung rechts.

Wie zieht die Hochzeitsgesellschaft in die Kirche ein?

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Nach dem Ende des Geläutes ziehen Pfarrer/in, Brautpaar und die ganze Hochzeitsgemeinde in einem gemeinsamen Zug unter Orgelmusik in die Kirche ein.
  2. Die Hochzeitsgemeinde nimmt in der Kirche Platz. Nach Ende des Geläutes ziehen dann Pfarrer/in und Brautpaar (evtl. begleitet von den Trauzeugen) unter Orgelmusik in die Kirche ein.
  3. Die Hochzeitsgemeinde und der Bräutigam nehmen in der Kirche Platz. Nach dem Ende des Geläutes ziehen Pfarrer/in und die Braut, die von ihrem Vater dem Bräutigam zugeführt wird, unter Orgelmusik in die Kirche ein.

Blumenstreuen?

Das Streuen von Blumen ist leider nicht möglich.

Auswahl an Trausprüchen

Eine Auswahl an Trausprüchen haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Muss ein Trauspruch aus der Bibel gewählt werden oder dürfen es auch Verse aus der Literatur sein?

Ja. Er sollte aus der Bibel sein. Denn durch das Wort der Bibel hören wir auf die Verheißungen, die Gott uns auch für den gemeinsamen Weg in der Beziehung und der Ehe zusprechen möchte.

Wer legt den Trauspruch fest?

Das können Sie selbst tun, oder es ihrem Pfarrer / ihrer Pfarrerin überlassen. Schauen sie sich um auf dieser Webseite, wo unter dem Link: Trausprüche eine Auswahl geboten wird. Fragen Sie im Traugespräch nach Vorlagen mit Texten oder schauen Sie selbst in der Bibel oder in Vorbereitungsbüchern zur Trauung nach.

Wir finden die Formulierung "...bis dass der Tod euch scheidet" unpassend. Gibt es andere Trauversprechen die man verwenden kann?

Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin / Ihrem Pfarrer im Traugespräch darüber. Nach kirchlichem Verständnis wird eine Ehe auf Dauer geschlossen. Formulierungen, die eine zeitliche Begrenzung ausdrücken oder von einer Beliebigkeit sprechen, sind unpassend.

In unserer Kirche gibt es zwei Formulierungen, die sich auf den Begriff "Liebe" konzentrieren. Etwa: "Gott ist die Liebe ... N.N. willst du im Vertrauen auf diese Liebe die Ehe mit N. geb. N führen?".

Der Apostel Paulus beschreibt im 1.Korintherbrief Kapitel 13, wie weit diese Liebe geht. Wer das also ernst nimmt, verspricht auch nicht weniger als er mit den Worten: " ..bis dass der Tod euch scheidet" verspricht.

Wir wollen einen Ringwechsel in der Kirche. Geht das?

Ja. Der Ringwechsel ist ein Teil der kirchlichen Trauung. Mit den Worten "So gebt einander diese Ringe an die Hand zum Zeichen der Liebe und der Treue, die euch verbindet", reicht der Pfarrer / die Pfarrerin die Ringschale dem Brautpaar hin. Daraufhin beginnt der Bräutigam und es folgt die Braut, dem Partner den Ring anzustecken. Danach bitte den Kuss nicht vergessen. ;-))

Die Kirche erhebt für den Trau-Gottesdienst keine Kosten. Gilt dies auch für die musikalische Gestaltung?

Alle anfallenden Kosten des Trau-Gottesdienstes sind normalerweise mit ihrer Kirchensteuerzahlung abgegolten. In der Elisabethkirche gilt das für die Mitglieder der eigenen Gemeinde (Gilt auch dann, wenn beispielsweise die Eltern von Braut oder Bräutigam zur Gemeinde gehören).
Wer von außerhalb kommt wird um eine Gebühr von 200,-€ gebeten. Diese kleine Gebühr ist eine Pauschale nicht nur für die Musik. Sie deckt im Übrigen nur einen geringeren Teil der Kosten.

Wer musiziert an unserer Hochzeit?

Normalerweise der Organist der Gemeinde. Für jedes Wochenende, an dem in unserer Kirche Amtshandlungen sind, ist einer unserer Organisten auch für das Spielen der Orgel bei Trauungen eingeteilt. Gerne können Freunde oder Angehörige aber musikalische Beiträge einbringen.

Wenn Sie besondere Musik wünschen, sprechen Sie bitte den Pfarrer/Pfarrerin an, die ihre Trauung hält.

OrganistInnen

Für eine/n Organisten/in sorgt bei Amtshandlungen in der Elisabethkirche und im Michelchen die Elisabethkirchen­ge­meinde. Wir haben qualifizierte Musiker „unter Vertrag“, die je nach Dienstplan für die Trauungen oder Taufen an einem Tag jeweils Dienst tun. Der Orgeldienst wird also von der Gemeinde für Alle vorgehalten und andererseits haben die beauftragten OrganistInnen durch diesen Dienst auch ihr Ein- und Auskommen. Daher ist es in der Regel nicht möglich, eigene OrganistInnen "mitzubringen".

Um aus besonders wichtigen Gründen von dieser Regel eine Ausnahme zu ermöglichen, sind zwei Dinge nötig:

  1. Mindestens die C-Prüfung
  2. Ein Gespräch mit dem/der Pfarrer/in aus dem Team der Elisabethkirchengemeinde, die/der die Amtshandlung durchführt. Oder - wenn kein/e Pfarrer/in der Gemeinde beteiligt ist - ein Gespräch mit dem Kantor der Elisabethgemeinde.

Wofür ist die Kollekte (das Dankopfer) bei unserer Trauung in der Elisabethkirche bestimmt?

Bei jeder Amtshandlung wird am Ausgang eine Kollekte eingesammelt. Sie verbleibt in der Elisabethgemeinde und ist in der Küsterstube abzugeben.
Die Bestimmung des Kollektenzwecks obliegt nach der Ordnung unserer Landeskirche dem Kirchenvorstand der Gemeinde, in der die Amtshandlung stattfindet.
Der Kirchenvorstand der Elisabethgemeinde hat den Kollektenzweck für alle Amtshandlungen im Michelchen und in der Elisabethkirche bestimmt

  • für die diakonischen Aufgaben in unserer Gemeinde (Unterstützung Bedürftiger im Waldtal). Wir bitten Sie bei den Kollektenabkündigungen darauf hinzuweisen.

In welchem Abstand müssen oder dürfen standesamtliche und kirchliche Trauung folgen?

Das Wichtigste ist: die kirchliche Trauung findet in jedem Fall nach der standesamtlichen Trauung statt. Der Abstand sollte kurz sein, kann aber aus individuellen Gründen auch länger sein.

Können wir auch ohne Traugespräch kirchlich heiraten?

In der Regel wird das Traugespräch vor der Trauung verlangt. Beide Partner sollten daran teilnehmen.

Welche Unterlagen brauchen wir zum Traugespräch?

  • Man sollte seinen Tauftag und den Taufort kennen. Beides wird bei der Trauung in das Kirchenbuch eingetragen. Sie finden diese Daten meistens in Ihrer Taufurkunde oder im Familienstammbuch Ihrer Eltern. Sie können auch bei Ihrem Taufpfarramt nachfragen.
  • Eventuell ist ein "Überweisungsschein" nötig (Dimissoriale), wenn Sie nicht Ihr Pfarrer (Wohnort) traut.

Wo melden wir uns an?

Bei Ihrem Pfarramt (Wohnort) oder, wenn Sie sich in einer anderen Kirche trauen lassen wollen, im Pfarramt der dortigen Gemeinde. 

Achtung: Sie können in keinem Fall einen Termin in einer Kirche "buchen", ohne dass Ihnen ein/e Pfarrer/in eine Zusage dafür gegeben hat, dass er/sie Ihre Trauung auch zu dem gewünschten Termin übernehmen kann.

Wieviele kommen?

Bitte teilen Sie den Küstern/innen mit, mit wieviel Teilneh­mern Sie etwa rechnen, damit die erforderliche Anzahl von Stühlen aufgestellt wird.

Gibt es Bedingungen für eine kirchliche Trauung? Wenn ja welche?

Nach evangelischem Verständnis gehört zur Eheschließung die kirchliche Trauung, bei der Gottes Wort über die Lebensgemeinschaft von Frau und Mann verkündigt wird, die die beiden auf dem Standesamt eingegangen sind. Das Brautpaar verspricht sich vor Gott und der Gemeinde lebenslange gegenseitige Liebe, Achtung, Fürsorge und Treue. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen.

Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung sind:

  1. Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
  2. Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
  3. Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander. Diese können z.B. darin begründet sein, dass das Paar rechtliche Vereinbarungen getroffen hat, die dem christlichen Eheverständnis widersprechen (Einschränkungen der Fürsorgepflicht, o.ä.).
  4. Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.

Kann ich kirchlich getraut werden, obwohl ich geschieden bin?

Ja. Das geht. Es ist ja immer eine traurige Sache, wenn eine Ehe scheitert. Schuld haben und "Sich-Schuldig-Fühlen" ist dann nahezu immer ein Thema. Wenn Geschiedene sich erneut "trauen" lassen möchten, dann bringen sie immer auch den Wunsch nach Vergebung und einem Neuanfang zum Ausdruck. Beides will Gott schenken.

Die erneute Trauung stellt die Kirche jedoch vor einen Konflikt. Das christliche Verständnis kennt nämlich eigentlich keine zweite oder dritte Trauung. Die erste wird auch in keinem menschlichen Ritual aufgehoben.
Klären Sie also mit Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin ihren Wunsch nach der erneuten kirchlichen Trauung ab und suchen Sie vor Gott nach Klarheit für Ihren Weg.

Soll ich in einem weißen Brautkleid heiraten oder nicht?

Warum nicht? Es gibt keine bindenden Kleidervorschriften bei einer evangelischen Trauung. Früher durfte beispielsweise eine schwangere Braut kein weißes Kleid anziehen. Das weiße Kleid war Zeichen der Jungfräulichkeit. Diese Bedeutung hat es heute weitgehend verloren.

Was kostet uns die Trauung in der Kirche?

Um allen Anfragen nach Trauungen und Taufen und den darüberhinausgehenden Erfordernissen durch Kirchenbesucher gerecht zu werden, braucht es einen hohen Aufwand, um für die Musik, die Sauberhaltung und den Schmuck der Kirche zu sorgen. Darum sind Gebühren notwendig.

Gebühren für Gemeindemitglieder und Einwohner der Kernstadt:
Die Mitglieder der Elisabethgemeinde und Einwohner der Kernstadt (Bezirk des Gesamtverbandes Marburg) bezahlen keine Gebühren.

Gebühren für Auswärtige:
Auswärtige zahlen eine Gebühr von 300,-€ bei Trauungen bei den Küstern.

Gebühren bei besonderen musikalischen Wünschen:
Bei besonderen musikalischen Wünschen über das Orgelspiel hinaus, die einen erhöhten Probenaufwand der Organisten etwa mit Instrumentalisten oder Solisten bedeuten, erheben wir eine Gebühr von 100,-€ über die Küster.

Kann die Trauung in einer Kirche unserer Wahl erfolgen?

Als erstes sollten Sie an die Kirche denken, mit der Sie etwas verbindet. Meistens ist das die Kirche, in der man in irgend einer Weise "zu Hause " ist. Aber auch die Kirche des künftigen Wohnortes könnte Ihre Beziehung zur dortigen Ortsgemeinde begründen und Ihnen deutlich machen, dass Sie nicht allein sind auf ihrem Weg.
Wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - die Elisabethkirche als "Ihre Traukirche" erkoren haben sollten, aber nicht zur Elisabethgemeinde gehören, dann können Sie auch "Ihren Pfarrer / Ihre Pfarrerin" zur Trauung in die Elisabethkirche mitbringen. Der/die "mitgebrachte" Pfarrer/in sollte sich aber an die vom Kirchenvorstand der Elisabethgemeinde aufgesteltten Regeln bei Trauungen halten. Z.B die Bestimmung der Kollekte.
Grundsätzlich sind Sie aber in Ihrer Wahl frei.

Können wir die Trauung in einem privaten Haus feiern oder im Freien?

Die Trauung ist ein Gottesdienst. Normalerweise finden Gottesdienste in den dafür errichteten Kirchen statt. Wenn trotzdem Ihr Wunsch nach einem anderen Ort stark bleibt, dann sprechen Sie mit "Ihrem Pfarrer" Ihrer Pfarrerin", was ihr/ihm gemeinsam mit Ihnen möglich ist.

Dürfen die Räumlichkeiten besichtigt werden?

Während der Gottesdienste kann und soll die Elisabethkirche nicht besichtigt werden, während der Amtshandlungen ist dies nur bis zum Lettner gestattet.

Wir wollen ökumenisch heiraten. Was heißt das genau?

Ökumenisch können Brautpaare heiraten, die unterschiedlichen Konfessionen angehören. Weder die evangelische noch die katholische Kirche verlangen heute noch den Konfessionswechsel eines der Ehepartner. Eine ökumenische Trauung ist formal entweder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand, oder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das dann die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Die Trauung folgt in der Regel dem Gottesdienstablauf der Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Die Trauung kann von einem oder von beiden Pfarrern/innen der Ehepartner geleitet werden. In den Vorbereitungen zur Trauung muss das Brautpaar mit beiden Pfarrern/innen sprechen. Sie sollten beide der ökumenischen Trauung zustimmen.

Sollte die Trauung in einer evangelischen Kirche unter der Hauptverantwortung des evangelischen Geistlichen stattfinden, braucht der katholische Partner eine schriftliche Erlaubnis seines Pfarramtes (den Dispens). Sonst darf nur der katholische Geistliche die Trauung vollziehen.

Gibt es in einer glaubensverschiedene Ehen Bestimmungen für die Konfession der Kinder?

Die Evangelische Kirche hat keine solche Bestimmungen.

Kann ich z.B. auch einen muslimischen Partner ökumenisch heiraten?

Ja. In unserer evangelische Kirche gibt es für Paare mit einem christlichen und einem nichtchristlichen Partner den sogenannten "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung". Der größte Unterschied zur kirchlichen Trauung ist das Fehlen der Traufragen. Gebete und Segnung können nach Absprache mit Ihrer/m Pfarrerin/Pfarrer Ihrer Situation entsprechend angepasst werden.

Mein Partner gehört einer anderen Glaubensgemeinschaft an. Können wir kirchlich heiraten?

Ja, das ist kein Problem, solange der Partner mit gutem Gewissen an der evangelischen Trauung teilnehmen kann und den Wunsch des evangelischen Partners nach einer kirchlichen Trauung akzeptiert und respektiert.

Ich bin evangelisch, mein/e Partner/in ist katholisch. Können wir evangelisch heiraten?

Ja. Wenn beide eine evangelische Trauung wünschen, sollte aber die römisch-katholische Ehepartnerin, bzw. der -partner vor der Trauung in der jeweiligen katholischen Pfarrei die "Befreiung von der Formpflicht" beantragen, damit er/sie dort später keinen Einschränkungen unterliegen braucht.

Ich bin in der Kirche, mein Partner nicht. Können wir kirchlich heiraten?

Ja. Einer/e von Ihnen sollte Mitglied in der evangelischen Kirche sein. Der/die andere Partner/in sollte aber die Trauung bejahen können oder zumindest tolerieren.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?

Nein, das geht leider nicht.

Eintragungen ins Kirchenbuch

In jedem Fall müssen Amtshandlungen, die in der Elisabethkirche oder im Michelchen gehalten werden, im Kirchenbuch der Elisabethkirche mit Nummer eingetragen werden, da sonst ein späterer Nachweis der Amtshandlungen nicht möglich ist. Bitte hinterlassen Sie, wenn ein auswärtiger Pfarrer die Amtshandlung durchführt, bei unseren Küstern die erforderlichen Angaben sowie eine Kopie der Heirats- bzw. Geburtsurkunde. Formulare für die erforderlichen Angaben liegen in der Küsterstube oder hier unter Service bzw. direkt: Trauanmeldeformular zum Runterladen bereit.

Sie müssen in jedem Fall die Kontaktdaten der beteiligten Personen und des/der Pfarrer/in (Adresse mit Telefonnummer) enthalten, die die Amtshandlung durchführen.

 

Trauungen können in der Elisabethkirche oder im Michelchen stattfinden. Samstags um:

Elisabethkirche: 12.00, 13.00, 14.00 Uhr
Michelchen: 12.00, 13.00, 14.00, 15.00, 16.00 Uhr

Parallele Amtshandlungen zu gleicher Zeit im Michelchen oder in der Elisabethkirche sind nicht möglich. Später als zu den angegebenen Zeiten können Amtshandlungen nicht mehr gehalten werden.

 

An Sonn- und Feiertagen und in der Karwoche finden keine Trauungen statt.

Können wir vor Ort feiern?

Die sich an die Trauung anschließende Hochzeitsfeier ist nicht vor Ort möglich! Sie können sich aber entsprechende Räumlichkeiten innerhalb Marburgs reservieren lassen. Informationen zu Gaststätten und Restaurants, die diesen Service anbieten, erhalten Sie von der:

Marburg Tourismus und Marketing GmbH:
Pilgrimstein 26
35037 Marburg
Tel. 06421-9912-0
Fax. 06421-9912-12

Kontakte

Küsterstube der Elisabethkirche
Elisabethstraße 3
35037 Marburg
Tel.: 06421-65573
Kuesterstube@Elisabethkirche.de

Besucherpfarramt der Elisabethkirche

Pfarrer Ulrich Hilzinger
Deutschhausstr. 26
35037 Marburg
Tel.: 06421-3609035
ulrich.hilzinger@ekkw.de

Kantor der Elisabethgemeinde
Tel.: 06421 5907639
nils.kuppe@ekkw.de