Elisabethkirche
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Sie haben Fragen zum Patenamt? Oder sie wissen nicht genau, was zu den Aufgaben von Paten gehört? Sie fragen sich, ob Sie Pate/Patin werden könnten. Oder wen Sie als Eltern anfragen können? Hier gehen wir mit Ihnen den Fragen rund um das Patenamt nach

Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen "pater" = Vater. Ein Pate - und genauso eine Patin - übernimmt also gewissermaßen eine "elterliche" Funktion in der Begleitung des Patenkindes auf seinem Weg mit dem Glauben.

Zusammen mit den Eltern versprechen die Paten bei der Taufe, die Aufgabe der christlichen Erziehung mitzutragen und "dem Täufling durch ihr Wort und Beispiel zu helfen Gott und die Menschen zu lieben". Das Patenamt ist darum ein kirchliches Amt. Es dient dazu, der Verantwortung gerecht werden zu können, die sich mit der Taufe kleiner Kinder verbindet, die noch kein eigenes Ja sagen können. Es soll dem Täufling neben den Eltern Begleiter/innen an die Seite stellen und zum eigenen "Ja" ermutigen.

Sicher haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wer für Ihr Kind das Patenamt übernehmen soll. Die Entscheidung ist nicht immer leicht. Einerseits ist es ein Zeichen des Vertrauens, jemanden zu bitten in dieser besonderen Weise für Ihr Kind dazusein, andererseits möchten Sie sicher niemanden zu dieser Aufgabe drängen. Die folgenden Überlegungen möchten Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.

Mit der Absicht, ihr Kind taufen zu lassen, bezeugen Sie Ihr Zutrauen, dass der christliche Glaube für das Leben Ihres Kindes besondere Bedeutung haben kann und haben möge. Die Paten sollen es auf diesem Weg begleiten. Darum versteht es sich von selbst, dass die Paten selbst auf diesem Weg sind und dem christlichen Glauben zugehören.

Das Patenamt kann übernehmen, wer selbst getauft und konfirmiert wurde und auch heute noch einer christlichen Kirche angehört. Dazu zählen neben der evangelischen und der katholischen Kirche auch alle Mitgliedskirchen der (ACK) Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen.

Die Paten geben die Zusage, sich in besonderer Weise zusammen mit Ihnen als Eltern um ihr Kind zu kümmern und so zu begleiten, dass es später in eigener Verantwortung auf die Taufe antworten kann.
Dazu ist es gut, wenn Paten frühzeitig einen eigenen Kontakt zu Ihrem Kind aufbauen und pflegen. Geschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag können ein Ausdruck dieser Beziehung sein.
Wichtiger sind aber sicher das persönliche Wahrnehmen des Patenkindes, Achtsamkeit und Aufmerksamkeit im Umgang, Zuwendung und Zeit zum Spielen oder zum Zuhören und Sprechen über die Fragen, die uns Menschen im Innersten bewegen. So öffnen auch die Paten Zugänge zu Gott und können in manchen Phasen zu wichtigen Gesprächspartnern ihres Patenkindes werden.
Auch Gebet und Fürbitte für das Patenkind gehören sicher zu den wesentlichen Bestandteilen des Patenamtes.

Paten müssen sich durch einen Patenschein ausweisen. Dieser Patenschein belegt, dass die Paten sowohl getauft als auch konfirmiert und Mitglied einer christlichen Kirche sind. Sie erhalten den Patenschein beim zuständigen Gemeindepfarramt ihres Wohnortes.

Notwendig ist mindestens ein Pate, der der evangelischen Kirche angehört. Möglich sind aber mehr. Meist sind es zwei Paten, gelegentlich auch drei oder vier.

Wann endet das Patenamt?

In der evangelischen Kirche endet die Patenschaft formal nach der Konfirmation. Bei der Konfirmation, soll der Täufling ja seinen Glauben in die eigene Verantwortung nehmen und - so vorläufig, wie das "auf dem Weg" immer nur möglich ist - sein eigenes "Ja" sagen, das damals Eltern und Paten stellvertretend für ihn gesagt hatten.
Allerdings ist die Begleitung des jungen Menschen natürlich auch weiterhin möglich und oft auch geradezu erwünscht.

In der katholischen Kirche endet die Patenschaft nicht.

Kann man eine Patenschaft zurückgeben, übertragen oder löschen?

In besonderen Ausnahmefällen ist es schon vorgekommen dass ein Pate - aus vertretbaren Gründen und auf eigenen Wunsch - von der Patenschaft entbunden wurde. Diese "Streichung" wird dann durch einen Nachtrag im Taufbuch vermerkt.
In gleicher Weise ist es schon vorgekommen, dass - nach der Taufe - noch weitere Personen als Paten bestellt wurden. Nachträglich bestellte Paten werden in vergleichbarer Weise verpflichtet und in das Taufbuch nachgetragen.

Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?

Eine Streichung gegen den Willen des Paten ist nicht möglich. Im konkreten Einzelfall suchen sie doch bitte das Gespräch mit dem Paten, um den Konflikt gemeinsam zu klären oder das Einverständnis des Paten zur Aufhebung der Patenschaft einzuholen. Sie können die Gemeindepfarrerin / den Gemeindepfarrer zu einem klärenden Gespräch dazu bitten.
In Fällen, in denen kein Gespräch mehr möglich ist, kann ein Vermerk in das Taufbuch übernommen werden, der die Schwierigkeit festhält.

Immer wieder kommt es vor, dass Angehörige oder Freunde, die ein Patenamt übernehmen sollen, nicht Mitglied einer Kirche sind. Wer nun aus einer Kirche ausgetreten ist, oder niemals eingetreten war, zeigt damit, dass er nicht zur Gemeinschaft der Gläubigen gehören will. Kann man mit dieser Haltung Taufpate werden, der verspricht, den Eltern beizustehen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen? Wir meinen, diese Dinge schließen sich gegenseitig aus. Zudem gibt man mit dem Kirchenaustritt das Recht ab, Taufpate werden zu können.

Um den vielfältigen Begründungen unserer Handlungen gerecht zu werden, bieten wir in solchen Fällen an, eine Taufzeugenschaft zu bescheinigen.